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Kerstin Radomski
CDU
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Frage von Sebastian R. •

Werden Sie der wahrscheinlich verfassungswidrigen Abschaffung der Haltefrist für Kryptowährungen nach Par. 23 Est. zustimmen?

als Bürger aus Ihrem Wahlkreis besorgt mich die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist zutiefst.

Die CDU/CSU-Fraktion hat sich in der Vergangenheit bisher klar gegen die Abschaffung positioniert – ich bitte Sie, diese Linie zu halten. Die Haltefrist ist kein Krypto-Sonderprivileg, sondern gilt seit Jahrzehnten für alle privaten Wirtschaftsgüter wie Gold oder Fremdwährungen. Eine isolierte Abschaffung nur für Kryptowerte wäre systematisch nicht begründbar und verfassungsrechtlich bedenklich.

Für meine Familie und mich würde ein wichtiger Baustein unserer langfristigen Vermögensbildung und Altersvorsorge massiv entwertet. Wer hier eigeninitiativ und -verantwortlich, mit eigenem, bereits versteuertem Geld, vorsorgt ist nun wieder einmal vor den Kopf gestoßen.

Viele Privatanleger, die langfristig und im Vertrauen auf die geltende Rechtslage investiert haben, schauen jetzt auf Ihre Fraktion.

Wie ist Ihre persönliche Position dazu?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Derzeit liegt kein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vor. Der Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2027 lässt lediglich erkennen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Wie eine solche Regelung konkret aussehen soll, insbesondere bei Übergangsregelungen, Verlustverrechnung und etwaigen Bagatellgrenzen, ist bislang nicht bekannt.

Der von Ihnen angesprochene Aspekt der Folgerichtigkeit ist auch aus unserer Sicht ein zentraler Prüfpunkt in dieser Debatte. Die geltende Steuerfreiheit nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist ist Teil einer systematischen Regelung, die in gleicher Weise für Gold, Fremdwährungen, Kunst oder Oldtimer gilt. Fraglich sind die bislang nur vage umschriebenen Pläne insbesondere deshalb, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die reine Erzielung von Mehreinnahmen nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen, zumal derzeit auch nicht absehbar ist, ob eine solche Änderung überhaupt zu nennenswerten Mehreinnahmen führen würde.

Eine belastbare Bewertung einer möglichen Abstimmung setzt einen vorliegenden Gesetzentwurf voraus. Da dieser noch nicht existiert, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusage zu einem konkreten Abstimmungsverhalten geben. Maßstab für die Bewertung eines künftigen Entwurfs ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar, innovationsfreundlich und verfassungsrechtlich tragfähig.

Als CDU/CSU-Fraktion werden wir uns auch weiterhin an dieser Diskussion beteiligen. 

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Radomski MdB

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