Guten Tag, sind Sie für oder gegen die Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung?
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung ist einer der Vorschläge, den die Alterssicherungskommission der Bundesregierung Anfang Juni in ihrem Abschlussbericht vorgelegt hat. Konkret schlägt die Kommission vor, dass Zugewinne bei der Lebenserwartung nach 2031 im Verhältnis 2:1 auf Erwerbs- und Rentenphase verteilt werden, was nach heutigem Stand zu einer moderaten Anhebung um rund sechs Monate pro Jahrzehnt führen würde, verbunden mit Vorlaufzeiten und einer regelmäßigen Überprüfung der zugrunde liegenden Annahmen.
Der Koalitionsausschuss hat am 1./2. Juli 2026 beschlossen, die Empfehlungen der Kommission in einem Gesetzespaket umzusetzen, das bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden soll. Damit liegt jedoch noch kein Gesetzentwurf vor, sondern eine politische Selbstverpflichtung der Koalitionsspitzen. Zunächst muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vorlegen, der anschließend die Ressortabstimmung, den Kabinettsbeschluss und das parlamentarische Verfahren durchläuft. Wie einzelne Empfehlungen konkret umgesetzt werden, kann sich dabei noch ändern.
Diesen Prozess werde ich in den kommenden Monaten aufmerksam begleiten, und wir werden als CDU/CSU den Gesetzentwurf parlamentarisch prüfen, sofern dieser vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Radomski MdB

