Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Bernhard L. •

Frage an Kerstin Griese von Bernhard L. bezüglich Soziale Sicherung

"Angehörigen-Entlastungsgesetz"

Sehr geehrte Frau Griese,

aus Ihre Rede im Bundesrat habe ich entnommen, dass Sie einem Kompromiss sehr optimistisch entgegen sehen. Daraus habe ich entnommen, dass der Bund den Ländern im weiteren Gesetzgebungsverfahren finanziell entgegenkommen wird. In ihrer Stellungnahme haben die Länder deutlich gemacht, dass es dieses Gesetz ohne finanzielle Kompensation nicht geben wird. Ich glaube nicht, dass damit die Vergangenheit gemeint war, denn dann hätte man es hier nicht erwähnen müssen.

Nun bin ich aber sehr irritiert über Ihre Antwort an Frau Schüler. Dort erkenne ich überhaupt keinen Hinweis, dass der Bund den Ländern finanziell entgegenkommt um das Gesetz, ohne Vermittlungsausschuss, zum 1.01.2020 in Kraft treten zu lassen.

Bezeichnend hierfür ist für mich auch der Satz: "Die SPD jedenfalls will dieses Gesetz nicht scheitern lassen".
Das klingt schon sehr nach Scheitern und nach Schuldzuweisung!

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dieses schnell klar stellen würden und noch mehr freuen würde ich mich, wenn Sie alles dafür tun, dass das Gesetz, wie geplant, zum 1.01.2020 in Kraft tritt.

Mit freundlichen Grüßen

B. L.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/981/981-pk.html?nn=4352766#top-27

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,
das Angehörigenentlastungsgesetz ist ein wichtiges Vorhaben, es erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern.
Wir haben dieses zentrale Gesetzesvorhaben im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist finanziell solide gerechnet.
Das Angehörigenentlastungsgesetz wird jetzt im Bundestag und im Bundesrat beraten, dabei werden sowohl inhaltliche als auch Fragen der Finanzierung diskutiert. Ich kann dem Ergebnis der Beratungen nicht vorgreifen, aber ich kann Ihnen versichern, dass es nach wie vor das Ziel ist, das Gesetz zum 1. 1. 2020 in Kraft treten zu lassen. Viele Angehörige Pflegedürftiger warten darauf.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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