
(...) Im Rahmen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes stehen diese zusätzlichen Betreuungsangebote allen Pflegebedürftigen offen. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams betreuen und begleiten die zusätzlichen Betreuungskräfte z. B. (...)