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Kerstin Celina
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Frage von Nicolas G. •

Frage an Kerstin Celina von Nicolas G. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag,

Sind Sie für oder gegen das PAG?

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Antwort von
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Lieber Herr Gentner,

ich bin eindeutig gegen das PAG in dieser Form. Das PAG bleibt auch nach den Nachbesserungen ein bürgerrechtlicher Alptraum. Und genau deswegen sind bei dessen Verabschiedung Menschen aus der Zivilgesellschaft, der Politik und den Gewerkschaften gemeinsam protestierend in grosser Zahl durch die Strassen gezogen und haben diese gewaltige Kompetenzerweiterung für die Polizei kritisiert.

Drei Punkte sind mir besonders wichtig;

Wir GRÜNE fordern den Begriff der "drohenden Gefahr" ganz aus dem Gesetz zu streichen, denn die Polizei ist für KONKRETE Gefahrenabwehr zuständig. Für das Vorfeld, was man als drohende Gefahr bezeichen kann, ist der Verfassungsschutz zuständig. Diese Aufgabenverteilung ist mir sehr wichtig, und die wird im Gesetz der CSU leider nicht anerkannt.

Ich halte auch die Befugnis zur DNA-Analyse zur Abwehr von Gefahren (also nicht zur Verfolgung von konkreten Straftaten) für einen Eingriff, der mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren ist, einfach weil er erhebliche Gefahren birgt. Es ist nicht auszuschliessen, dass diese Daten in die falschen Hände geraten oder von staatlicher Seite aus für völlig andere Ziele verwendet werden. Für mich ist es unvorstellbar, solche Daten aufgrund von diffusen Regelungen zu erheben und zu speichern. Wir haben sowohl in unsere Geschichte als auch in aktuellen Fällen (bsp. Weitergabe von persönlichen Daten aus Polizeidateien für NSU 2.0 Drohfaxe, und die öffentlich bekanntgewordenen Fälle, in denen Beamt*innen wegen ihrer offensichtlich rechtsextremen Einstellungen vom Dienst suspendiert wurden und strafrechtlich verfolgt wurden) genügend Beispiele dafür, dass Datenmißbrauch nie ausgeschlossen werden kann.

Auch was die Durchsuchung von Speichermedien, Online-Durchsuchungen und bei automatisierten Kennzeichenerfassungssysteme angeht, erfolgte keine relevante Änderung durch die "Nachbesserung" des Gesetzes. Auch hier verstößt das Gesetz weiterhin gegen die Verfassung. Deswegen klagen wir - und ich bin sicher wir werden die Klage gegen das PAG gewinnen.

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