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Kerstin Andreae
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Frage von Christine R. •

Frage an Kerstin Andreae von Christine R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Andreae,

haben Sie am 13.12.2017 für eine Erhöhung der Abgeordneten-Diäten gestimmt? Wenn ja: Aus welchem Grund?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich habe bei der Abstimmung am 13.12.17 zur Anpassung der Abgeordnetendiäten mit "Ja" gestimmt. Es ist mir wichtig, dass wir Abgeordnete diese Entscheidung den Menschen gut erklären, sonst ist ein Unmut in der Bevölkerung verständlich.

Laut Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes haben Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die ihre Unabhängigkeit sichert. Der Betrag muss der Bedeutung des besonderen Amts und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt hingewiesen.

Im Jahr 2011 wurde eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um Empfehlungen zu erarbeiten, wie die Bezüge der Abgeordneten festgelegt werden sollen. Basierend auf diesen Empfehlungen wurden in der letzten Legislaturperiode Beschlüsse im Bundestag gefasst:

Das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wählt (wie frühere Gesetze auch) die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als eine den oben beschriebenen Überlegungen entsprechende Bezugsgröße. Die Jahresbezüge dieser Personengruppe wurden bisher nicht erreicht. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2016 monatlich 9.327,21 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex. Dieses Verfahren sorgt für Transparenz und verhindert die oft unterstellte "Selbstbedienung". Das Anpassungsverfahren bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss zur Verlängerung fasst. Wir haben also mit dem Bundestagsbeschluss in der letzten Woche lediglich eine bestehende Regelung verlängert und keine zusätzliche Erhöhung herbeigeführt.

Ich stehe für Rückfragen zu dieser emotional geführten Debatte gerne zur Verfügung.

Die laute Kritik ausgerechnet von Seiten der AfD ist übrigens hochgradig scheinheilig, wie meine Kollegin Britta Haßelmann in dieser grandiosen Rede erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=n_URgOtykvo.

Gerne können wir uns persönlich im Rahmen meiner Bürgersprechstunde austauschen, wenden Sie sich dazu einfach an mein Wahlkreisbüro (Kontakt unter www.kerstin-andreae.de). Bis dahin wünsche ich Ihnen besinnliche Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen
 
Kerstin Andreae