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Frage von Michael P. •

Frage an Kersten Steinke von Michael P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau MdB Naumann,

- meine öffentliche Petition/ID-Nr.: 572 zur rein MORALISCHEN (!) Rehabilitierung (konkret: Wiederherstellung der EHRE und REPUTATION) der politisch verfolgten- und pauschal als "Nazis und Kriegsverbrecher" kriminalisierten SBZ-Opfer - im Zuge der totalitären DURCHSETZUNG der Boden-/industriereform/1945-49 - wurde mit regelrechten "Killerphrasen" - OHNE jedwede Einholung einer Stellungnahme von Rechtsexperten des Justizministeriums oder (wie von mir dringend erbeten:) des Menschenrechtsausschusses - wie folgt abgeschmettert :

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2008 abschließend beraten und beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er dem Anliegen nicht entsprechen konnte.

Begründung

(...) Dabei ist jedoch eine Enteignung nach der so genannten demokratischen Bodenreform oder eine Industrieenteignung als solche einer Rehabilitierung nicht zugänglich, weil sämtliche Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage in den Jahren 1945 bis 1949 nicht mehr rückgängig zu machen sind.

(...) Die Frage der individuellen moralischen Rehabilitierung ist vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 9. Januar 2001 mit dem Hinweis auf den verfassungskonformen Weg über die Wiedergutmachung durch das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) beantwortet worden. (...) Dem Interesse der Betroffenen an einer moralischen Wiedergutmachung, die mangels darüber hinausgehender Eingriffe keine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung erhalten können, wird mit der Gewährung von Ausgleichsleistungen nach Auffassung des Petitionsausschusses hinreichend Rechnung getragen.

>>> Meine Fragen an Sie :

1. Wer VERBIETET heute dem deutschen Gesetzgeber (Bundestag) die o.g. politischen SBZ-Verfolgungsopfer/1945-49 rein MORALISCH (!) zu rehabilitieren ?

2. Wie kommt der Pet.-Ausschuss zu der m.E. unwahren (!) Behauptung, das AusglLeistG aus 1994 ersetze ein Reha-Gesetz ?

MfG

Michael Pfeiffer
Dipl.-VerwW. (FH)

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Sie irren. Zu Ihrer Petition gibt es zwei Stellungnahmen des BMJ, deren Aussagen sich in der Ihnen zugegangenen Beschlussbegründung niederschlagen. Zwei Berichterstatter jeweils einer von der Koalition und der Opposition sind zum selben Ergebnis gekommen. Der gesamte Petitionsausschuss hat sich in dieser Angelegenheit einstimmig verhalten und das Petitionsverfahren zum Abschluss gebracht genau aus den Gründen, von denen Sie teilweise aus der Beschlussbegründung zitieren. Die Frage nach einem Verbot oder Untätigkeit des Deutschen Gesetzgebers ist abwegig, da jede Fraktion im Parlament entsprechend den demokratischen Prinzipien tätig werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann