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Kersten Steinke
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Frage von Axel J. •

Frage an Kersten Steinke von Axel J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Naumann,
im Rahmen der Antwort auf die jüngst zurückgewiesene Petition in Sachen Cannabis als Medizin hat der Petitionsausschuss des Bundestages argumentiert, dem Cannabis könne keine generelle Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Bitte erläutern Sie, inwiefern dem Alkohol, den in manchen Tabakmischungen enthaltenen Zyaniden oder der generellen Verfügbarkeit von gewaltverherrlichenden PC-Spielen derlei offenbar notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit schmerzstillenden Eigenschaften von der Bundesregierung ausgestellt worden sind und nehmen Sie Stellung zu dem vom BfArM angekündigten Cannabis-Extrakt, dessen hiesiger Herstellungs- und Bearbeitungsaufwand nach Import der wirkstoffreichen Rohware von der Fa. Bedrocan (NL) um ein vielfaches teurer ist als der administrative Aufwand bei einer regulierten und direkten Vergabe des besagten Heilkrautes an die Patienten.

Schön wäre es auch zu erfahren, warum sich die Niederlande, Italien, Spanien, Kanada und 12 Bundesstaaten der USA sich nicht an das internationale Suchtstoffabkommen halten müssen und zehntausende Patienten staatlich organisiert mit Cannabis als Medizin versorgt werden können, während Deutschland diesbezüglich noch tiefste Entwicklungs-Provinz ist...

Mit freundlichen Grüßen

Axel Junker

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Junker,

meine Fraktion DIE LINKE und ich haben gegen die Zurückweisung und den negativen Abschluss der Petition gestimmt. Leider kann ich Ihnen nur beipflichten, dass dies der falsche Weg ist. Ich selbst hatte intensiven Kontakt zu einer Petentin, die aufgrund eines Krebsleidens auf Dronabinol als schmerzstillendes Cannabismittel angewiesen war, da kein anderes Mittel mehr half. Da dieses Medikament zwar auf dem Markt existiert, aber nicht von den Krankenkassen aufgrund der Weigerung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBa) anerkannt wird, ist dies jedoch nicht nur eine unangemessene finanzielle Belastung. Insbesondere führt es in solchen Fällen zur Kriminalisierung, wenn Patienten für die Anwendung als Heilmittel Cannabisprodukte selbst organisieren. Die Bundesregierung sperrt sich, da es ein Politikum ist. Der Bundesausschuss, der für die Prüfung und Zulassung neuer Medikamente verantwortlich ist, argumentiert mit einer zu hohen Kostenfrage. Es drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass die Pharmalobby hinreichend Einfluss nimmt, um den Absatz ihrer Produkte nicht zu gefährden. Wünschenswert wäre beispielsweise die Lösung, die sie angesprochen haben und in den NL praktiziert wird: Cannabis wird unter staatlicher Aufsicht in Gewächshäusern auf der Grundlage restriktiver Regeln der Nutzung und Abgabe zu diversen Zwecken, u.a. auch zur Medikamentenproduktion, produziert. Dies wäre auch in Deutschland möglich, so dass eine teurer Aufkauf von der Firma Bedrocan entfallen würde.
Warum sich die von Ihnen benannten Staaten in diesen Fall nicht an das internationale Suchtstoffabkommen halten, kann ich nicht beantworten. Vorstellbar ist, dass so manche politische Abkommen an den Erfordernissen der Realität vorbeigehen.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann