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Kersten Steinke
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Frage von Ernst F. •

Frage an Kersten Steinke von Ernst F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Naumann,

in ihrer Fragestellung vom 12.12.2006 hat Frau Conrads unter anderem wissen wollen, an wen man sich wenden könne, wenn der Petitionsausschuß seit Jahren nicht antwortet.
Zumindest dieser Teil der Frage kann ohne Verletzung datenschutzrechtlicher Belange beantwortet werden.
Da auch mich dies interessiert, bitte ich Sie um Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Friesecke

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Friesecke,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Jeder Eingang beim Petitionsausschuss wird nach den „Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)“ siehe unter
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html
geprüft und - soweit eine Anerkennung als Petition erfolgt – erhält der Petent einen Eingangsbescheid mit einer Petitionsnummer. Darüber hinaus werden auch Bitten und Anfragen durch Rat, Auskunft, Verweisung und/oder Materialübersendung beantwortet.
Die Bearbeitung der Petition erfolgt gewissenhaft nach den oben genannten Verfahrensgrundsätzen und auf der Grundlage des Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses - siehe auch unter
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/petitionsausschuss_befugnisse.html .

Die Behandlung, Bearbeitung, Einholung von Stellungnahmen von zuständigen Bundesbehörden, deren Auswertung, das Berichterstatterverfahren von jeweils mindest einem Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen und einem Abgeordneten der Oppositionsfraktionen und die endgültige Behandlung im Ausschuss und schließlich im Parlament benötigt eine gewisse Zeit. Oftmals werden im laufenden Verfahren weitere Unterlagen wie neuere Erkenntnisse und/oder Dokumente von den Petenten selbst eingereicht, die wiederum eine erneute Bearbeitung auslösen.
Der Petitionsausschuss und seine Abgeordneten sind jedoch stets bemüht, ein Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Nach dem Abschluss eines Verfahrens erhält auch jeder Petent Auskunft per Endbescheid über den Ausgang des Verfahrens. Es bleibt jedem Petenten während des Verfahrens unbenommen, sich nach dem Stand seiner Petition zu erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann