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Kersten Steinke
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Frage von Klaus P. •

Frage an Kersten Steinke von Klaus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Naumann,

Ich habe Kenntnis von der Tatsache, daß ein Büger vor einigen Wochen eine e-Petition zur Liberalisierung des Waffenrechts incl. des Bedürfnisses "Selbstverteitigung" eingereicht hat.

Die Veröffentlichung der Petition wurde mit der Begründung, dass bereits eine sachgleiche, nicht öffentliche Petition vorliegt, abgelehnt.

Zu diesem Zeitpunkt waren im Bereich der "Online Petitionen" zwei Petitionen mit dem Ziel der Verschärfung des Waffengesetzes eingestellt.

Aus meiner Sicht ist die Ablehnung der Veröffentlichung mit
demokratischen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Es entsteht hier der Eindruck, dass per Selektion Meinungsbildung betrieben wird.

Darüber hinaus sehe ich es als unwahrscheinlich an, dass in der
angesprochenen nichtöffentlichen Petition auch das Bedürfnis Selbstverteidigung enthalten war.

Hiermit möchte ich Sie um Ihre persönliche, aber auch um Ihre Einschätzung als Vorsitzende des Petitionsausschusses bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Pöhlker

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Pöhlker,

der betreffende Bürger hat bereits zwei Mal eine erklärende Antwort erhalten.

Etwa 30 bis 40 Prozent der beantragten öffentlichen Petitionen werden aus verschiedensten Gründen nach den „Richtlinien zur Bearbeitung öffentlicher Petitionen“ abgelehnt. Das entscheide nicht ich, sondern der Petitionsausschussdienst. Die Petition wurde als öffentliche Petition abgelehnt, weil bereits ein Petent vor ihm eine sachgleiche Petition eingereicht hatte und diese sich bereits in Bearbeitung befindet. Lesen Sie bitte die gesetzlichen Grundlagen zum Petitionsrecht im Internet nach (www.bundestag.de/Petitionen).

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann