Antwort 07.09.2025 von Kay-Uwe Ziegler AfD
Das Gericht hat von „leichtfertigem Verhalten beim Ausfüllen des Formulars“ gesprochen – nicht von Betrug oder gar vorsätzlichem Handeln.

Nikolaus Becker
Das Gericht hat von „leichtfertigem Verhalten beim Ausfüllen des Formulars“ gesprochen – nicht von Betrug oder gar vorsätzlichem Handeln.
1. Akademisierung und Novellierung des Berufsgesetzes