
(...) Nach damals geltenden Gesetzen der DDR war der einzige legale Fluchtweg der Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR. Das Verlassen der DDR ohne staatliche Genehmigung war nach den Gesetzen der DDR illegal und wurde als Republikflucht strafrechtlich verfolgt. Das bedeutet keineswegs, dass die Flucht aus der Diktatur illegitim war. (...)