
(...) Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Menschen aus dem Westbalkan ist an sehr enge Bedingungen geknüpft. Unter anderem ist ein konkretes und verbindliches Arbeitsplatzangebot erforderlich und es wird seitens der Bundesagentur für Arbeit geprüft, ob es nicht bevorrechtigte Arbeitssuchende aus Deutschland oder der EU gibt. (...)