Frage von Felix H. • 28.03.2025

Antwort von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 19.05.2025
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.