
(...) Sie verweisen hinsichtlich der von Ihnen erwähnten Melder völlig zu Recht auf das Wohnungsgrundrecht aus Artikel 13 GG. Denn wenn digital Informationen aus dem Wohnbereich nach draußen fließen, so kann und muss stets auch dieses mit besonders hohen Schutzanforderungen ausgestattete Grundrecht geprüft werden. (...)