
Im Regierungsentwurf wurde Ihr Anliegen in Form einer Ausnahmeregelung aufgenommen. Dort ist nun vorgesehen, dass Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, weiterhin den Kindergarantiebetrag (ehemals Kindergeld) direkt erhalten.