Was genau ist an dem Verfahren und den Haftbedingungen von Maja T. in Ungarn offensichtlich nicht rechtsstaatlich?
Sehr geehrte Frau Göring Eckardt, DPA zitiert Sie am Wochenende nach Ihrem Besuch in Budapest mit den Worten: »Das Orbán-Regime handelt nicht rechtsstaatlich, das ist offensichtlich«. Sie kritisieren z.B., dass der Kontakt zu Angehörigen eingeschränkt sei. Kennen Sie zum Beispiel § 119 Abs. 1 StPO in Deutschland? Der sieht alles, was Sie an Haftumständen bei Maja T. beschreiben, exakt so vor. Hinzu kommen die Landesgesetze, in Sachsen sind etwa 2 Stunden besuch vorgesehen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 SächsUHaftVollzG). Im Monat. Auch die Trennung von anderen Häftlingen ist in der StPO aaO. geregelt. Wann haben Sie zuletzt eine JVA in Deutschland aufgesucht? Sind die Aussagen über Ungarn vielleicht purere Populismus, weil Ihnen nähere Kenntnisse zu der Materie fehlen? Warum nennen Sie die Regierung eines EU-Mitgliedsstaates "Regime"? Was hat das mit der dortigen Justiz zu tun? Haben Sie irgendwelche konkreten Anhaltspunkte für eine politische Einflussnahme auf die Justiz in diesem Verfahren?