Was genau ist an dem Verfahren und den Haftbedingungen von Maja T. in Ungarn offensichtlich nicht rechtsstaatlich?
Sehr geehrte Frau Göring Eckardt, DPA zitiert Sie am Wochenende nach Ihrem Besuch in Budapest mit den Worten: »Das Orbán-Regime handelt nicht rechtsstaatlich, das ist offensichtlich«. Sie kritisieren z.B., dass der Kontakt zu Angehörigen eingeschränkt sei. Kennen Sie zum Beispiel § 119 Abs. 1 StPO in Deutschland? Der sieht alles, was Sie an Haftumständen bei Maja T. beschreiben, exakt so vor. Hinzu kommen die Landesgesetze, in Sachsen sind etwa 2 Stunden besuch vorgesehen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 SächsUHaftVollzG). Im Monat. Auch die Trennung von anderen Häftlingen ist in der StPO aaO. geregelt. Wann haben Sie zuletzt eine JVA in Deutschland aufgesucht? Sind die Aussagen über Ungarn vielleicht purere Populismus, weil Ihnen nähere Kenntnisse zu der Materie fehlen? Warum nennen Sie die Regierung eines EU-Mitgliedsstaates "Regime"? Was hat das mit der dortigen Justiz zu tun? Haben Sie irgendwelche konkreten Anhaltspunkte für eine politische Einflussnahme auf die Justiz in diesem Verfahren?

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Katrin Göring-Eckardt hat sehr klar gesagt, dass Gewalt niemals Mittel politischer Auseinandersetzung sein darf und dass, wer Straftaten begeht, sich dafür verantworten muss. Das jedoch muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren geklärt werden. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist Katrin Göring-Eckardt vor über 35 Jahren als Teil der Friedlichen Revolution auf die Straße gegangen. Sie setzt sich bis heute dafür ein, egal wo auf der Welt das infrage steht.
Katrin Göring-Eckardt hat bereits im Juni gemeinsam mit anderen Abgeordneten auf die rechtsstaatlichen Mängel bei den Haftbedingungen und im Verfahren aufmerksam gemacht. Gemeinsam mit ihnen schreibt sie: „Die Haftbedingungen, über die Maja T. gegenüber Medien und familiären Kontakten berichtet hat – mangelhafte Ernährung, verweigerte Hygieneartikel, Bettwanzen, Isolation und psychische Belastung – bestätigen das Bild eines Justizsystems, das eklatant von den rechtsstaatlichen Mindeststandards der EU abweicht. Die systemische Einflussnahme der ungarischen Regierung auf die Justiz und der Mangel an richterlicher Unabhängigkeit sind von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und internationalen Organisationen wiederholt festgestellt worden. Unter diesen Bedingungen kann ein faires Verfahren für Maja T. nicht gewährleistet werden.“ Hier können Sie den ganzen Brief noch einmal nachlesen: https://x.com/daniel_freund/status/1936029127431028956
Das hat Katrin Göring-Eckardt auch noch einmal in einem Interview mit dem MDR nach ihrem Besuch bei Maja T. ausgeführt. Das Interview können Sie hier noch einmal nachhören: https://www.mdr.de/audio-2972984_zc-61c1655f_zs-94656218.html
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt