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Frage von Gisela N. •

Frage an Katrin Altpeter von Gisela N.

Wann werden angestellte Lehrkräfte für die gleiche Arbeit auch das gleiche Gehalt bekommen, wie ihre verbeamteten Kollegen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Mail.

Im Verhältnis zu anderen Bundesländern ist die Zahl der angestellten Lehrkräfte in Baden-Württemberg recht klein. Allerdings kann Baden-Württemberg die Frage nicht im Alleingang beantworten. Denn als Teil der Tarifgemeinschaft der Länder ist Baden-Württemberg verpflichtet Abstimmungen und Entscheidung gemeinsam zu tragen.

Dennoch konnten auch unter diesen Rahmenbedingungen Verbesserungen erzielt werden:

Mit der aktuelle Entgeltordnung für Lehrkräfte werden zentrale, seit Jahren erhobene gewerkschaftliche Forderungen umgesetzt, sowie eine Reihe weiterer struktureller Verbesserungen vereinbart. Die frühere von den Gewerkschaften kritisierte Regelung der Eingruppierung durch einseitige Lehrer-Richtlinien der Länder gehört der Vergangenheit an. Lehrkräfte mit gleicher Ausbildung und Tätigkeit werden in allen TdL-Ländern künftig nach den gleichen Regeln eingruppiert (Ost-West-Angleichung).

Für bestimmte Lehrkräfte ergeben sich mögliche finanzielle Verbesserungen (Anhebung des Entgeltniveaus für Seiteneinsteiger, Gleichstellung der Kunst-, Musik- und Sportlehrer mit vergleichbaren Abschlüssen anderer Fachrichtungen, erweiterte Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte, die nur über ein 1. Staatsexamen verfügen). Bestimmte Lehrkräfte bis zur Entgeltgruppe E 11 sollen ab 1. August 2016 eine Zulage von 30 Euro erhalten (erster Schritt zu einer Eingruppierung in die nächsthöhere Entgeltgruppe nach der sogenannten Parallel-Tabelle). Weitere Schritte sollen künftigen Tarifverhandlungen vorbehalten bleiben.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage somit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Altpeter MdL