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Katrin Altpeter
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Frage von Renate B. •

Frage an Katrin Altpeter von Renate B. bezüglich Gesundheit

Hallo Katrin,

vielleicht erinnerst du dich noch an mich. Ich bin die ehemalige Kollegin von A. M.. Wollte mich gern mal an dich wenden. Es ist unglaublich, wie mit d.Pflegestufe umgegangen wird. Wir pflegen seit Jahren die Eltern - nun nur noch d.Mutter(88J.) Sie ist in Pflegestufe 2. Sie hatte nun einen Oberschenkel Halsbruch, kann nicht mehr laufen, nicht mehr selbständig essen. Braucht Hilfe für alles. Somit muss ständig jemand bei ihr sein. Ich habe die Pflegestufe 3 beantragt. Nun kam die Ablehnung, ohne d. hier der med.Dienst da war. Das ist ein Unding. Obwohl ich unsere Lage geschildert habe, wird hier eine Ferndiagnose abgegeben. Mein Arzt bestätigte mir, dass das durchaus normal ist. Es wird hier bewusst der Besuchstermin rausgeschoben, da in d.meisten Fällen die Menschen zwischenzeitlich verstorben sind. Ich habe Widerspruch eingelegt. Bin gespannt, wann wir hier den Hausbesuch erhalten. Es gibt das Gesetz d.Pflegeversicherung. Wie kann es sein, dass hier eine Ferndiagnose erstellt wird. Wie kann es sein, dass es den Versicherten so schwer gemacht wird? Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Und ich denke, dass hier viele Menschen entmutigt werden und keinen Widerspruch einreichen. Es haben ja nun ältere Menschen nicht immer Kinder, die sich um diese Dinge kümmern. Und ob der Partner hierzu immer in der Lage ist, die Nerven dazu hat, das bezweifle ich. Hier ist dringender Handlungsbedarf gefordert. Die Pflege - auch die Pflege zu Hause - sollte doch gewürdigt werden.
Wäre schön, wenn die Politik hier für eine schnellere Umsetzung die Weichen stellen könnte. Denn das Hinauszögern des med.Dienstes und die Ablehnung ist durchaus gängig. Leider. Das habe ich inzwischen von vielen Betroffenen gehört. Und dies kann nun nicht im Sinne des Gesetzes sein.

Viele Grüße Renate

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Benzler,

für Ihre Mail auf "abgeordnetenwatch" vom 13.11.2013, in der Sie die unzureichende Begutachtungspraxis in der Pflegeversicherung bei Ihrer Mutter kritisieren, danke ich Ihnen.

Mir ist das Thema Pflege eine Herzensangelegenheit. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen in der Pflege und dazu gehört auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, zu verbessern. Dafür werde ich mich auch weiterhin über den Bundesrat und bei der neuen Bundesregierung einsetzen.

Gemäß § 18 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI haben der Medizinische Dienst oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter die Aufgabe, den Versicherten in seinem Wohnbereich zu untersuchen. Die Untersuchung im Wohnbereich des Pflegebedürftigen kann aber ausnahmsweise unterbleiben, wenn auf Grund einer eindeutigen Aktenlage das Ergebnis der medizinischen Untersuchung bereits feststeht.
Wie Sie mir mitgeteilt haben, ist derzeit ein Widerspruchsverfahren anhängig. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich in das laufende Widerspruchsverfahren nicht eingreifen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Altpeter