(...) Die Bundesregierung plant, dass Paare, die bei einer Scheidung Prozesskostenhilfe beziehen, nur noch durch einen Anwalt vertreten werden können. Derjenige, der zuerst einen Anwalt beauftragt, kann also entscheiden, wer beide Parteien vertreten soll. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

