
RentnerInnen erhalten – sofern sie auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, (erneut) eine Einmalzahlung von 100 Euro; gleiches gilt, wenn sie auf Wohngeld angewiesen sind.
Foto: Photothek
RentnerInnen erhalten – sofern sie auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, (erneut) eine Einmalzahlung von 100 Euro; gleiches gilt, wenn sie auf Wohngeld angewiesen sind.
RentnerInnen erhalten – sofern sie auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, (erneut) eine Einmalzahlung von 100 Euro; gleiches gilt, wenn sie auf Wohngeld angewiesen sind.
Mit einem Kriegstreiber wie Putin und seinen Unterstützern macht man keine Geschäfte. Das ist auch die klare Botschaft der Sanktionen, die ergriffen wurden.
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Deshalb war es richtig und wichtig, dass wir im Dezember bereits die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen haben
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