RentnerInnen erhalten – sofern sie auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, (erneut) eine Einmalzahlung von 100 Euro; gleiches gilt, wenn sie auf Wohngeld angewiesen sind.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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