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Katja Mast
SPD
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Frage von Jesse S. •

Guten Tag Frau Mast, Sind Sie auch der Auffassung, das der Bundestag mit seinen Überhangmandaten zu groß ist? Diese Frage beschäftigt den Steuerzahler schon eine geraume Zeit.

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SPD

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht, der Bundestag wird immer größer. Das hat nicht nur finanzielle Folgen.

Wir als SPD halten eine Wahlrechtsreform für notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments aufrechtzuerhalten. Deshalb haben wir uns im Oktober letzten Jahres nach langwierigen Verhandlungen mit der Union auf einen Kompromiss geeinigt und ein Gesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Diese Gesetz beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:

Die Kompensation von Überhangmandaten mit Ausgleichsmandaten setzt erst ab drei Überhangmandaten ein. Zum anderen werden die Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland teilweise mit ihren Listenmandaten in einem anderen Bundesland verrechnet. Bei der Bundestagswahl 2017 wäre mit diesem Vorgehen eine Absenkung der Gesamtsitze auf bis zu 682 Abgeordnete möglich gewesen (so eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages).

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wird die Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 vorgenommen. Die kleinere Zahl von Direktmandaten verkleinert den Bundestag nicht nur schon von sich aus, sondern wirkt auch dem Umstand entgegen, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als der Landesliste nach dem Zweitstimmenverhältnis zustehen.

Desweiteren wird eine Reformkommission eingesetzt, die sich über die allgemeinen Fragen zur Modernisierung des Wahlrechts hinaus auch mit uns besonders wichtigen Themen wie Parität und Wahlalter befassen und dazu bis zum 30. Juni 2023 Empfehlungen vorlegen wird. Hier erhoffen wir uns weitere Vorschläge, damit das Parlament wieder in Richtung der Regelgröße von 598 Abgeordneten zurückgeführt werden kann.

Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne, der sich gegen die Anwendung des neuen Wahlrechts bei der anstehenden Bundestagswahl richtet, abgelehnt. Das bedeutet, die oben beschrieben Änderungen des Wahlrechts werden bei der kommenden Bundestagswahl im September angewendet.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast

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