Änderungen bei der Rente für langjährig Versicherte geplant ?
Sehr geehrte Frau Mast,
ich plane ab März 2027 die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen (14,4% nach 39 Jahren und 3 Monaten Wartezeit) in Anspruch nehmen. Gibt es im Fall der Abschaffung dieser Rente eine Vertrauensschutzregelung etc. für rentennahe Jahrgänge, deren Planung ansonsten komplett sinnlos gewesen wäre?
Zudem steht im Raum, dass diese Form der Rente statt mit 63 erst mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich sein wird, zusätzlich sollen die Abschläge hierfür erhöht werden. (CDU/CSUForderung und Forderung von sogenannten Wirtschaftsweisen, Experten und Professoren, die selbst nicht betroffen sind)
Eine vernünftige Planung / Entscheidung scheint für den "Normalbürger" kurz vor der Rente derzeit nicht möglich, weil bestehende Regeln in den Medien fast jeden Tag in Frage gestellt werden.
Danke für Ihre Bemühungen
Jens T.

Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Lassen Sie mich klar sagen: Sie müssen keine Sorge bei Ihrer Lebensplanung haben. Die Bundesregierung setzt statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Auch bezüglich einer Anhebung der Altersgrenzen für langjährig Versicherte bei der Rente mit Abschlägen (§§ 36, 236 SGB VI) sind keine Änderungen geplant.
Darüber hinaus gilt Folgendes im Rentenrecht: Sollte es zu Änderungen kommen, so zeigt ein Blick in die Vergangenheit, dass belastende Rechtsänderungen stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ausgestaltet wurden. Vertrauensschutzregelungen verhindern dabei regelmäßig für bestimmte Gruppen von Versicherten, dass sich Gesetze, auf die sich diese Versicherten bereits in ihrer Lebensplanung eingestellt haben, nachteilig verändern.
Soweit Forderungen erhoben werden, die Abschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt zu erhöhen, ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Rentenabschläge sind so berechnet, dass innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig Kostenneutralität bei vorgezogenem Altersrentenbeginn gewährleistet ist. Dies wird auch von der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Sozialbeirat bestätigt. Entsprechende Forderungen sind daher abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast