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Katja Hessel
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Frage von Chris M. •

Nutzen Sie für Ihre Antworten zu § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG Zuarbeiten von Mitarbeitern des BMF, die 2019 an Ausarbeitung und Begründung dieser wohl verfassungswidrigen Regelung mitgewirkt haben?

Sehr geehrte Frau Hessel,

§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG wurde Ende 2019 durch den finanzpol. Sprecher der SPD-Fraktion Lothar Binding gemäß Hr. Toncar mit Unterstützung des BMF entworfen.

Sie haben in den letzten Monaten einige Antworten zur Thematik gegeben, die leider nicht zur Aufklärung beitrugen.

So erklärten Sie z.B., dass belastbare Statistiken für 2021 nicht vor 2026 geliefert werden könnten. Tatsächlich wäre aber m.E. eine aussagekräftige Zwischenauswertung schon heute möglich.

Des Weiteren sei statistisch nicht erfassbar, ob Verluste fehlerhaft erklärt wurden. M.E. kann durchaus rechnerisch ermittelt werden, ob z.B. Werte aus Zeile 24 fehlerhafterweise in Zeile 19 saldiert wurden.

Für Ihre Antworten greifen Sie vermutlich auf die für § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG zuständigen Mitarbeiter des BMF zu, die damals schon an dessen Erstellung mitwirkten und daher voreingenommen sind.
Wie planen Sie zukünftig mit diesem Problem umzugehen?

Mit freundlichen Grüßen
Chris M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.

die Änderungen des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG wurde von den damaligen Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP Fraktion beschlossen. Um diese Regelung zu ändern, benötigt man jedoch ein parlamentarische Mehrheit, die derzeit nicht gegeben ist.

Nachdem die Veranlagung für das Kalenderjahr 2021 derzeit nicht abgeschlossen ist, gibt es hierzu auch keine aussagekräftige Zahlen. Auch werden in der Statistik nicht alle Felder einer Steuererklärung erfasst. Im Übrigen obliegt die Steuerverwaltung den Ländern.

Darüber hinaus unterliegen sowohl die verschiedenen Mitarbeiter und auch die internen Arbeitsabläufe des Ministeriums dem Datenschutz und eine Auskunft ist somit auch von meiner Seite aus nicht möglich. Sie können sich allerdings sicher sein, dass die Mitarbeiter des BMF nach bestem Wissen und Gewissen in ihrem Arbeitsfeld die Tätigkeiten ausführen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Hessel

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