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Kathrin Vogler
DIE LINKE
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Frage von Bernhard D. •

Warum wird die Gebühr für die Ausstellung der Todesbescheinigung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Sehr geehrte Frau Vogler,
Jeder Mensch stirbt irgendwann und dann wird durch einen Arzt eine Todesbescheinigung ausgestellt. In der Regel dauert dieser Vorgang keine 10 Minuten (einschließlich der Untersuchung des Verstorbenen). Hierfür wird eine Gebühr erhoben. Diese schwankt sehr; zwischen 0€ und 250 € -habe ich in meinen zwölf Jahren als Bestatter alles gesehen.

Das Argument der Krankenkassen, warum dieser Betrag nicht übernommen wird war, dass der Mensch ja verstorben ist. Dies ist fachlich nicht richtig. Ein Mensch gilt in Deutschland erst dann als verstorben, sobald das zuständige Standesamt den Sterbefall beurkundet hat.
Nachdem 2004 das Sterbegeld abgeschafft wurde stehen Angehörige nach einem Trauerfall nun allein vor den Kosten. Da eine Wiedereinführung des Sterbegeldes (zuletzt ca 550€) utopisch ist, könnte doch zumindest die Gebühr für die Ausstellung der Todesbescheinigung durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Warum ist dies nicht der Fall?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Probleme mit der Gebühr für die Todesbescheinigung sind nicht neu. Die Fraktion DIE LINKE hat diese Probleme 2016 in einer Kleinen Anfrage problematisiert. Die Berechnungsgrundlage ist ohnehin schon nicht ganz einfach und das Verfahren wird dadurch noch verkompliziert, dass die begutachtenden Ärzt*innen teilweise rechtswidrige Aufschläge vornehmen. Die Angehörigen sind im Trauerfall natürlich schlecht in der Lage, diese Abrechnungen zu überprüfen. DIE LINKE hat zur Verbesserung der Situation der Hinterbliebenen in einem Antrag vorgeschlagen, die Übernahme der Todesfeststellung als Kassenleistung einzuführen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/082/1908274.pdf. Dieser Antrag wurde vor zwei Jahren von allen anderen Fraktionen im Bundestag abgelehnt.

Sie fragen ganz konkret, warum die Krankenkassen nicht die Kosten für die Todesfeststellung tragen.  DIE LINKE hat in der Kleinen Anfrage "Aufnahme des Totenscheins in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung" unter Frage 7 genau diese Frage gestellt: "Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, die Ausstellung des Totenscheins als GKV-Leistung zu organisieren und das Versicherungsverhältnis nach dieser Leistung enden zu lassen?" Die Antwort der Bundesregierung: "Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, ist die Einführung einer Kostenübernahme für die Todesfeststellung als Leistung der GKV nicht vorgesehen." Sie können sich denken, dass auch wir mit dieser Antwort nicht zufrieden waren.

Das Sterbegeld konnte die Kosten der Todesfeststellung auffangen. Es wurde aber 2003 mit der beschönigend "GKV-Modernisierungsgesetz" genannten "Reform", die in Wahrheit Leistungskürzungen und Kostensteigerungen für die gesetzlich Versicherten brachte, eingeführt. Die rot-grüne Bundesregierung hat das mit Unterstützung der CDU damals gegen den Widerstand unter anderem unserer Vorgängerpartei PDS durchgesetzt.

Über die Kleine Anfrage der LINKEN hat die Zeitschrift apotheke adhoc berichtet: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/sterbegeld/.

Die Kleine Anfrage mit weiteren Informationen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/18/094/1809408.pdf.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Vogler

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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Probleme mit der Gebühr für die Todesbescheinigung sind nicht neu. Die Fraktion DIE LINKE hat diese Probleme 2016 in einer Kleinen Anfrage problematisiert. Die Berechnungsgrundlage ist ohnehin schon nicht ganz einfach und das Verfahren wird dadurch noch verkompliziert, dass die begutachtenden Ärzt*innen teilweise rechtswidrige Aufschläge vornehmen. Die Angehörigen sind im Trauerfall natürlich schlecht in der Lage, diese Abrechnungen zu überprüfen. DIE LINKE hat zur Verbesserung der Situation der Hinterbliebenen in einem Antrag vorgeschlagen, die Übernahme der Todesfeststellung als Kassenleistung einzuführen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/082/1908274.pdf. Dieser Antrag wurde vor zwei Jahren von allen anderen Fraktionen im Bundestag abgelehnt.

Sie fragen ganz konkret, warum die Krankenkassen nicht die Kosten für die Todesfeststellung tragen.  DIE LINKE hat in der Kleinen Anfrage "Aufnahme des Totenscheins in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung" unter Frage 7 genau diese Frage gestellt: "Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, die Ausstellung des Totenscheins als GKV-Leistung zu organisieren und das Versicherungsverhältnis nach dieser Leistung enden zu lassen?" Die Antwort der Bundesregierung: "Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, ist die Einführung einer Kostenübernahme für die Todesfeststellung als Leistung der GKV nicht vorgesehen." Sie können sich denken, dass auch wir mit dieser Antwort nicht zufrieden waren.

Das Sterbegeld konnte die Kosten der Todesfeststellung auffangen. Es wurde aber 2003 mit der beschönigend "GKV-Modernisierungsgesetz" genannten "Reform", die in Wahrheit Leistungskürzungen und Kostensteigerungen für die gesetzlich Versicherten brachte, eingeführt. Die rot-grüne Bundesregierung hat das mit Unterstützung der CDU damals gegen den Widerstand unter anderem unserer Vorgängerpartei PDS durchgesetzt.

Über die Kleine Anfrage der LINKEN hat die Zeitschrift apotheke adhoc berichtet: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/sterbegeld/.

Die Kleine Anfrage mit weiteren Informationen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/18/094/1809408.pdf.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Vogler

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