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Frage von Henry V. •

Mit Ihrem Nein bleiben private Gewinne aus Kryptowerten nach einem Jahr und aus nicht selbst genutzten Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei. Warum werden sie gegenüber Arbeitseinkommen begünstigt?

Private Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten sind nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steuerfrei; bei nicht selbst genutzten Immobilien gilt eine zehnjährige Haltefrist (§ 23 EStG). Arbeitslohn unterliegt dagegen grundsätzlich der Einkommensteuer.

Am 8. Oktober 2026 lehnte der Bundestag die Gesetzentwürfe 21/5752 (Kryptowerte: 132 Ja, 445 Nein) und 21/6637 (Immobilienverkäufe: 131 Ja, 446 Nein) ab. Sie sollten die Haltefristen abschaffen. Selbst genutztes Wohneigentum wäre weiterhin von der Besteuerung der Veräußerungsgewinne ausgenommen geblieben.

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-steuersystem-1217522

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