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Katharina Dröge
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Frage von Eric C. •

Wird bei der angekündigten Wohngeldreform auch an Rentner mit Immobilien-Schulden gedacht?

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Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die seit Jahren vielerorts stark steigenden Wohnkosten belasten gerade Bürger*innen mit kleinen Einkommen stark. Deshalb haben Grüne, SPD und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag eine Stärkung des Wohngelds vereinbart, die im November vom Bundestag beschlossen wurde. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz erweitern wir den Empfänger*innenkreis von 600.000 auf zwei Millionen Haushalte, erhöhen die Heizkostenkomponente und führen eine Klimakomponente ein.

Konkret vergrößern wir den Kreis der Bezugsberechtigten durch die Anpassung der Wohngeldformel sowie eine Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietstufen des Wohngeldes, um zwischenzeitlich veränderte regionale Mietniveaus berücksichtigen zu können. Außerdem haben wir mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine Anpassung der Wohngeldhöhe an die allgemeine Preissteigerung beschlossen, basierend auf dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.

Zusätzlich beinhaltet unsere Reform des Wohngelds eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Die Höhe der Komponente ist so gewählt, dass im Durchschnitt aller Empfänger*innen Mehrbelastungen einer Preisverdoppelung bei den Heizkosten im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2020 ausgeglichen werden. Die dauerhafte Heizkostenkomponente wird 1-Personen-Haushalte mit monatlich 110,40 Euro und 5-Personen-Haushalte mit monatlich 225,40 Euro entlasten.

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz führt die Ampelkoalition außerdem eine Klimakomponente ein. Der pauschale Zuschlag auf die Höchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je Quadratmeter soll auch Wohngeldberechtigten klimagerechtes Wohnen ermöglichen. Mit der Klimakomponente werden höhere Mieten sowohl beim sanierten Bestand als auch beim energieeffizienten Neubau abgefedert.

Wohngeldberechtigt sind Haushalte mit kleinem Einkommen. Das Wohngeld richtet sich vor allem an Bezieher*innen niedriger Erwerbseinkommen, Altersrenten oder von Arbeitslosengeld (ALG I). Die Berechtigten können Wohngeld als Zuschuss zu ihrer Miete oder als Lastenzuschuss zu den Kosten selbst genutzter Immobilien erhalten. Mit dem Lastenzuschuss werden Menschen mit kleinen Einkommen dabei unterstützt, die Ausgaben für Eigentum zu schultern etwa für Zinsen, Tilgung oder Instandhaltung ihrer Immobilie.  

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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