Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Malte R. •

Warum müssen Privatpersonen ihre Wohnadresse öffentlich angeben, obwohl datenschutzfreundlichere Alternativen zur Rechtsdurchsetzung existieren?

Sehr geehrte Frau Dröge,

ich betreibe als Privatperson einen kleinen YouTube-Kanal mit eigener Musik. Dennoch bin ich verpflichtet, meine vollständige Wohnanschrift öffentlich im Internet anzugeben.

Dies greift erheblich in meine Privatsphäre ein und birgt reale Risiken, obwohl kein kommerzielles Angebot besteht.

Der Zweck der Impressumspflicht ist die Erreichbarkeit für Rechtsdurchsetzung. Dieser ließe sich jedoch auch durch einen Zugriff nur für Gerichte oder Rechtsanwälte sicherstellen, ohne öffentliche Adressveröffentlichung.

Warum hält der Gesetzgeber dennoch an der Pflicht zur öffentlichen Wohnadresse fest? Halten Sie diese Regelung für verhältnismäßig?

Mit freundlichen Grüßen

Malte R.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Lieber Herr R.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre wichtige Frage.

Wir Grünen im Bundestag sehen das von Ihnen angesprochene Problem sehr klar. Nach § 5 Telemediengesetz besteht eine Impressumspflicht. Diese bewegt sich im Spannungsfeld zwischen zwei berechtigten Anliegen: Einerseits braucht es eine verlässliche Erreichbarkeit von Diensteanbietern, etwa im Sinne des Verbraucherschutzes oder für eine effektive Strafverfolgung. Andererseits steht dem das ebenso legitime Bedürfnis nach Anonymität und Schutz der Privatsphäre im Netz gegenüber.

Die Impressumspflicht darf nicht dazu führen, dass Privatpersonen oder Kleinstunternehmer:innen, die formal als Anbieter von Telemedien gelten, durch die Veröffentlichung ihrer privaten Anschrift bedroht oder in ihrer Arbeit eingeschränkt werden.

In der vergangenen Wahlperiode haben wir uns als Teil der Bundesregierung im Rahmen des Digitalen-Dienste-Gesetzes sowie des Gesetzes gegen digitale Gewalt daher für Anpassungen der Rechtslage eingesetzt, um hier einen besseren Ausgleich zu schaffen. Durch die Aufkündigung der Koalition durch die FDP konnte jedoch keine abschließende Einigung zwischen den Koalitionspartnern erzielt werden.

Wir teilen Ihre Einschätzung, dass hier weiterer Handlungsbedarf besteht. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass im geplanten digitalen Gewaltschutzgesetz von CDU und SPD eine Regelung aufgenommen wird, die es insbesondere privat betriebenen Seiten ermöglicht, im Impressum statt der eigenen Wohnanschrift eine ladungsfähige Adresse oder eine:n Zustellungsbevollmächtigte:n anzugeben.

Viele Grüße
Team Dröge

 

 

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