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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
96 %
123 / 128 Fragen beantwortet
Frage von Rainer A. •

WARUM ist Ihre Antwort auf inzwischen 3 Anfragen seitens Herrn Uwe C. immer noch nicht vollständig ( beantwortet worden ) ? Bitte beantworten Sie alle genannten FRAGEN in den 3 Anfragen !

Sehr geehrte Frau Dröge !
Ihre Antwort vom 14.6.2022 ist unvollständig. Sie erläutern andere Sachverhalte in mehreren Textabschitten als angefragt. WARUM ?
Nur im letzten von 5 Absätzen kommen Sie zur Frage zurück. Jedoch Ihre Antwotrt fehlt.
Außerdem die Frage zur " CO -2 GeldERSTATTUNG " des Herrn Uwe C. bleibt von Ihnen ebenfalls unbeantwotet.
Herr Uwe C. hat insgesamt 1 Frage am 3.6. 2022 und 2 WEITERE Nachfragen gestellt (14.6. und 26.6.) an Sie gestellt.
Ich schließe ich mich den Fragen des Herrn Uwe C. an, weil ich an Ihren Antworten sehr interessiert bin.

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.

die Entschädigung für Abgeordnete ist in allen ihren Teilen so ausgestaltet, dass es prinzipiell allen Bürgerinnen und Bürgern möglich ist, ein Mandat zu übernehmen und auf ihren bisherigen Beruf für die Dauer der Mitgliedschaft im Parlament weitgehend zu verzichten. Die Stellung der Mitglieder des Bundestages leitet sich aus der herausgehobenen Rolle des Parlaments im Verfassungsgefüge ab sowie aus ihrer Position als Volksvertreter*innen, als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer politischen Entscheidungen ist auch ein finanziell hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem notwendig. Wir Grüne halten es aber für notwendig, dass Bundestagsabgeordnete, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dies wäre ein Schritt der Solidarität.

Rentnerinnen und Rentner werden im Rahmen der beiden Entlastungspakete an vielen Stellen entlastet. Das gilt insbesondere dann, wenn sie erwerbstätig sind oder Leistungen der Grundsicherung beziehen. Sie profitieren ebenso von der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und vom 9-Euro-Ticket. Die Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro (vor Steuern) wurde auch deshalb nicht für Rentnerinnen und Rentner übertragen, weil diese nur in den seltensten Fällen eine Lohnsteuererklärung abgeben (müssen). Die von der Ampel-Koalition gewollte Progression - kleine Einkommen bekommen mehr nach Abzug der Steuern als hohe Einkommen - hätte insofern für die Rentnerinnen und Rentner keine Anwendung finden können. Nichtsdestotrotz gibt es Anzeichen, wonach bei möglichen weiteren Entlastungen auch Rentnerinnen und Rentner wieder verstärkt profitieren - wir werden uns das ganz genau anschauen.

Weniger problematisch mit Blick auf die Progression verhält sich unsere Idee eines Klimageldes. Diese ist ursprünglich so angedacht, dass alle Bürgerinnen und Bürger sie pauschal erhalten. Allerdings ist die Idee, dass die Einnahmen aus einem politisch festgelegten CO2-Preisanstieg - also über den jetzt vereinbarten Preispfad hinaus - eins zu eins zurückgegeben werden. Einen solchen Beschluss zur CO2-Preiserhöhung hat die Ampel indes bislang nicht gefasst. Dennoch erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein Auszahlungsmechanismus.

Mit vielen Grüßen

Team Katharina Dröge

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Sehr geehrter Herr A., 

die Entschädigung für Abgeordnete ist in allen ihren Teilen so ausgestaltet, dass es prinzipiell allen Bürgerinnen und Bürgern möglich ist, ein Mandat zu übernehmen und auf ihren bisherigen Beruf für die Dauer der Mitgliedschaft im Parlament weitgehend zu verzichten. Die Stellung der Mitglieder des Bundestages leitet sich aus der herausgehobenen Rolle des Parlaments im Verfassungsgefüge ab sowie aus ihrer Position als Volksvertreter*innen, als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer politischen Entscheidungen ist auch ein finanziell hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem notwendig. Wir Grüne halten es aber für notwendig, dass Bundestagsabgeordnete, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dies wäre ein Schritt der Solidarität.

Rentnerinnen und Rentner werden im Rahmen der beiden Entlastungspakete an vielen Stellen entlastet. Das gilt insbesondere dann, wenn sie erwerbstätig sind oder Leistungen der Grundsicherung beziehen. Sie profitieren ebenso von der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und vom 9-Euro-Ticket. Die Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro (vor Steuern) wurde auch deshalb nicht für Rentnerinnen und Rentner übertragen, weil diese nur in den seltensten Fällen eine Lohnsteuererklärung abgeben (müssen). Die von der Ampel-Koalition gewollte Progression - kleine Einkommen bekommen mehr nach Abzug der Steuern als hohe Einkommen - hätte insofern für die Rentnerinnen und Rentner keine Anwendung finden können. Nichtsdestotrotz gibt es Anzeichen, wonach bei möglichen weiteren Entlastungen auch Rentnerinnen und Rentner wieder verstärkt profitieren - wir werden uns das ganz genau anschauen.

Weniger problematisch mit Blick auf die Progression verhält sich unsere Idee eines Klimageldes. Diese ist ursprünglich so angedacht, dass alle Bürgerinnen und Bürger sie pauschal erhalten. Allerdings ist die Idee, dass die Einnahmen aus einem politisch festgelegten CO2-Preisanstieg - also über den jetzt vereinbarten Preispfad hinaus - eins zu eins zurückgegeben werden. Einen solchen Beschluss zur CO2-Preiserhöhung hat die Ampel indes bislang nicht gefasst. Dennoch erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein Auszahlungsmechanismus.

Mit vielen Grüßen

Team Katharina Dröge

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