Frage von Heinz Jörg M. •

Warum haben Sie gegen das Zutrombegrenzungsgesetz gestimmt?

Portrait von Katharina Dröge
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lieber Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“ war ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, der eine deutliche Begrenzung der Migration nach Deutschland vorsah. Konkret sollte der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige gestoppt und die Befugnisse der Bundespolizei zur Beantragung von Abschiebungshaft erweitert werden.

Im November 2023 haben wir in der letzten Regierung im Rahmen der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes das Ziel festgelegt, Migration zu steuern, aber nicht zu begrenzen. Diese Entscheidung war wichtig, um die dringend benötigte Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften nicht zu behindern. Die Union wollte mit ihrem Gesetzesentwurf jedoch das Wort „Begrenzung“ wieder in das Gesetz aufnehmen. Wir in der Grünen Bundestagsfraktion sind der Meinung, dass dies dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedarf Deutschlands nach Einwanderung zuwiderläuft. 

Die CDU/CSU-Fraktion wollte zudem den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige aussetzen. Wir halten eine Begrenzung des Familiennachzugs für falsch, da dieser eine zentrale Rolle bei der Integration spielt. Studien zeigen, dass Integration schneller erfolgt, wenn Familien zusammen in Sicherheit leben können. Auch war die Zahl der Menschen, die jährlich aufgrund des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, auf 12.000 Personen begrenzt und damit so gering, dass sie praktisch nicht bedeutsam ist. Der Familiennachzug schützt zudem vor gefährlichen Fluchtwegen – wer gegen das Ertrinken im Mittelmeer ist, sollte reguläre Wege wie den Familiennachzug daher nicht verhindern.

Der Gesetzentwurf sah außerdem vor, dass die Bundespolizei künftig eine eigene Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (z. B. an Bahnhöfen) erhalten sollte. Bis dahin lag diese Aufgabe bei den Ausländerbehörden. Die Bundespolizei sollte sie nun im „Einvernehmen mit der zuständigen Ausländerbehörde“ übernehmen. Diese Änderung hätte jedoch keine messbare Begrenzung der irregulären Zuwanderung zur Folge gehabt. Zudem äußerte die Gewerkschaft der Polizei erhebliche Bedenken: Die Bundespolizei ist nicht für diese Aufgabe ausgestattet – sie verfügt weder über die notwendigen Räumlichkeiten noch über die personellen Kapazitäten. Darüber hinaus könnte die Verschiebung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern zu Unklarheiten führen.

Insgesamt sprachen daher aus unserer Sicht einige Gründe gegen die Zustimmung zum Zustrombegrenzungsgesetz. 

Viele Grüße

Team Dröge

 

 

 

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Katharina Dröge
Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN