Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Jens C. •

In folge der Finanzmarkt Krise und zinsen unter 1% ist es zu einer gigantischen vermögensumverteilung gekommen. Die Immobilienpreise sind aufgebläht. Wie bekommen wir einen interessenausgleich hin? St

In folge der Finanzmarkt Krise und zinsen unter 1% ist es zu einer gigantischen vermögensumverteilung gekommen. Die Immobilienpreise sind aufgebläht. Wie bekommen wir einen interessenausgleich hin?

Staatsschulden krise hattte negative zinsen zur folge. Immobilien wurden aufhewertet wegen billiger finanzierungen. Wie sollen krisengewinne abgeschöpfz werden?

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Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Lieber Herr C.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die sehr hohe Vermögensungleichheit und die hohen Immobilienpreise beschäftigen uns auch in der Grünen Bundestagsfraktion sehr. Neben den mittlerweile wieder gestiegenen Zinsen gibt es gleich mehrere Ursachen, die zu hohen Immobilienpreisen führen und die Vermögensungleichheit fördern. Daran möchten wir unbedingt etwas ändern und haben deswegen mehrere, vergleichsweise einfach umzusetzende Lösungen in den Bundestag eingebracht. Beispielsweise sind aktuell Gewinne aus Immobilienverkäufen nach einer sogenannten Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerfrei. Die Regelung wird oft von privaten Investoren genutzt, um auf steigende Immobilienpreise zu spekulieren und anschließen steuerfreie Gewinne zu erzielen. Wir wollen diese Spekulationsfrist für Immobilien, die nicht zu eigenen Wohnzwecken gehaltenen werden, abschaffen. Zusätzlich wollen wir die Gewerbesteuerfreiheit bei Immobiliengeschäften abschaffen, sodass auch Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen zahlen müssten. Eine dritte Möglichkeit ist die Reform von sogenannten Share Deals bei Immobilienerwerben. Aktuell können große Immobilienunternehmen die Grunderwerbssteuer umgehen, indem sie nicht die Immobilie selbst kaufen, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften übertragen. Wir finden, die Grunderwerbssteuer soll anteilig und ab einer Übernahme von 10% anfallen.

Viele Grüße

Team Dröge 

 

 

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