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Katharina Beck
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Frage von Karin K. •

Werden Sie in der folgenden Legislaturperiode im Bundestag einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD unterstützen?

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu diesem wichtigen Thema.

Wir haben es bei der AfD mit einer nun gesichert rechtsextremen Partei zu tun und von ihr geht eine große Gefahrenlage aus. Demokratie lebt von Meinungsvielfalt, aber sie hat auch Grenzen: Dort, wo sie, wo unser Grundgesetz bedroht wird. Die AfD hat in den letzten Jahren gezeigt, dass sie nicht nur in drei Landesverbänden eine gesichert rechtsextreme Partei ist - sondern sie ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden.

Wir als grüne Fraktion schlagen als ersten Schritt eines Verbotsverfahrens die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, um mit den Innenminister*innen die Lage einzuschätzen und ein gemeinsames Vorgehen zu erarbeiten. Dafür ist das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die Partei zu einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochstuft, ein wichtiger Baustein.

Hetze, Hass und rechtsextreme Netzwerke schaden Deutschland.

Es ist ein großes Privileg und Wohlstandsgarant, in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung zu leben. Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert des Rechtsstaates – weder Bundestag, Bundesrat noch die Bundesregierung können über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheiden. Gemäß Art. 21 IV GG liegt diese Prüfung allein beim Bundesverfassungsgericht.

Wir Abgeordneten - als Bundestag (oder eben Bundesrat und Bundesregierung) können nach § 43 II BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einreichen, die Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen.

Ein Prüfverfahren ist der richtige Weg, um zu klären, ob die AfD als verfassungsfeindlich einzustufen ist. Es ist ein rechtsstaatlicher Prozess, der die Stärke und die Prinzipien unserer Demokratie unterstreicht.

Dies ist keine Frage von politischer Konkurrenz, sondern eine von Verantwortung für unsere Demokratie. Gemeinsam müssen wir für ein Land einstehen, das Vielfalt, Respekt und Freiheit - das unser Grundgesetz - verteidigt.

Ich habe die Entscheidung meiner Unterstützung intensiv durchdacht, denn es liegen unterschiedliche Anträge vor. Die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht wird Zeit in Anspruch nehmen - und unsere Demokratie muss jetzt, besser zu früh als zu spät, geschützt werden. Daher stehe ich namentlich auf dem Antrag von meinem Kollegen Till Steffen und anderen und würde weiterhin sämtliche Anstrengungen zur Einleitung eines Verbotsverfahrens unterstützen.

Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden. 

Herzliche Grüße
Katharina Beck

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