(...) Vielmehr muss die Bundesregierung sicherstellen, dass das deutsche Recht der im Richtlinientext enthaltenen Definition im Kontext des Anwendungsbereichs der Richtlinie gerecht wird. Die Ausgestaltung ist Angelegenheit der Mitgliedsstaaten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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