Ich bin Psychotherapeutin in Dresden. Bei steigender Kostenbelastung wurden durch die Kassenvertreter unsere Honorare um nahezu 5% gekürzt. Wie positionieren sich die Grünen dazu?
Sehr geehrter Herr Saleh,
Bitte unterstützen Sie das Anliegen unserer Berufsgruppe nach Sicherung unserer Existenz und der guten Versorgung psychisch Kranker. Wir sehen nach der willkürlichen Honorarkürzung um nahezu 5% durch die Krankenkassenvertreter unsere Existenz bedroht und unsere Arbeit nicht wertgeschätzt, sondern abgewertet. Angesichts steigender Praxis-Unterhaltungskosten sind wir insgesamt mit deutlichen realen Einkommensverlusten konfrontiert. Die Argumentation der Krankenkassen ist nicht schlüssig.
Die Bundesgesundheitsministerin kann diese Entscheidung stoppen. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen.
Mit Dank und freundlichen Grüßen
Angela S.
Vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer aktuellen Situation als Psychotherapeutin in Dresden.
Ich kann Ihren Unmut über die Honorarkürzungen gut nachvollziehen. Gerade in einer Zeit, in der die Kosten für Praxen – von Miete über Personal bis hin zu Energie und Verwaltung – kontinuierlich steigen und gleichzeitig der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung ungebrochen hoch ist, sind Honorarkürzungen ein problematisches Signal. Sie verschärfen die wirtschaftliche Belastung vieler Praxen und können langfristig die ambulante Versorgung gefährden.
Aus unserer Sicht darf die Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung nicht dazu führen, dass engagierte Therapeutinnen und Therapeuten ihre Arbeit unter immer schwierigeren wirtschaftlichen Bedingungen leisten müssen. Das gilt umso mehr, weil Patientinnen und Patienten vielerorts bereits heute viel zu lange auf einen Therapieplatz warten.
Mit Sorge sehen wir zudem die gesundheitspolitischen Entscheidungen der neuen Bundesregierung, die an vielen Stellen Einschnitte im Gesundheitsbereich vorsieht, statt die Versorgung nachhaltig zu stärken. Wir haben diese Weichenstellungen kritisch begleitet und uns auch rechtlich dagegen zur Wehr gesetzt. Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil wir das parlamentarische Verfahren bei den jüngsten Entscheidungen für nicht angemessen hielten. Auch wenn das Gericht unserem Eilantrag nicht gefolgt ist, bleiben wir bei unserer Kritik: Solch weitreichende Entscheidungen müssen sorgfältig beraten werden und dürfen nicht zulasten einer guten Gesundheitsversorgung gehen.
Wir sehen die Politik in der Verantwortung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass eine flächendeckende und qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung dauerhaft gesichert bleibt und wirtschaftlich tragfähige Arbeitsbedingungen ermöglicht werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich deshalb weiterhin für eine nachhaltige Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung ein: für eine Bedarfsplanung, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf abbildet, für den Ausbau ambulanter Angebote sowie für verlässliche Finanzierungsstrukturen und eine langfristig gesicherte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Die bestehenden Defizite in der Versorgung sind seit Jahren bekannt und müssen endlich konsequent angegangen werden.

