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Karsten Klein
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Frage von Silvia M. •

Sehr geehrter Herr Klein, wie werden Sie die Versorgung von ME/CFS- und chronisch Long-Covid-erkrankten Bürger:innen sicherstellen und die Erforschung von Heilmethoden fördern?

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Aktuell fördert der Bund u. a. den Aufbau eines ME-CFS-Registers mit Biobank (siehe: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung-1/handlungsfelder/gesundheitsversorgung/mecfs.html) sowie die Nationale Klinische Studien-Gruppe (NKSG) Post-Covid-Syndrom und ME/CFS (siehe: https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/nationale-klinische-studien-gruppe-nksg-post-covid-syndrom-und-me-cfs-15737.php).

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt zudem auf der Internetseite: "https://www.longcovid-info.de/allgemeine-infos/" Informationen zu Long COVID zur Verfügung. 

Zur Zeit werden die Ausmaße einer Coronainfektion mit all ihren möglichen Komplikationen noch erforscht. Es gibt bereits einige Erkenntnisse, welche Symptome bei Betroffenen verstärkt auftreten, jedoch ist das gesamte Ausmaß bisher noch nicht erforscht. Dementsprechend liegt eine kurative Therapie für Betroffene von Long COVID leider noch nicht vor.

Wir Freie Demokraten haben mit unseren Koalitionspartnern die Wichtigkeit einer optimalen Versorgung von Betroffenen von Long COVID erkannt und deshalb auch gehandelt. Im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz haben wir dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag erteilt, Regelungen für eine verbesserte und zeitgerechtere Versorgung von Versicherten mit dem Verdacht auf Long COVID in einer Richtlinie zu beschließen.

Es sollen Versorgungspfade verbindlich beschrieben, die notwendige multiprofessionelle Zusammenarbeit vorgegeben sowie Mindestanforderungen an Diagnostik und Therapie definiert werden. Mit Hilfe dieser Vorgaben soll gewährleistet werden, dass zunächst eine standardisierte Eingangsdiagnostik durchgeführt wird, auf die dann multiprofessionell eine Diagnose gestellt und Behandlungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Bundesregierung greift mit diesem gesetzlichen Auftrag die 9. Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19 auf, in der u.a. die Etablierung flächendeckender, intersektoraler und interdisziplinärer Versorgungsstrukturen sowie eine enge Verzahnung ambulanter und klinischer Strukturen mit konsentierten Qualitätskriterien für die Behandlung von Post/Long COVID als dringend notwendige Maßnahmen genannt werden.

Auch für Patientinnen und Patienten, die an ähnlichen Symptomen leiden, ohne das aber ein Verdacht auf Long-COVID vorliegt, besteht der Bedarf an flächendeckender interdisziplinärer und standardisierter Diagnostik mit einem zeitnahen Therapieangebot. Dies betrifft beispielsweise das Krankheitsbild Myalgischen Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS). Aus diesem Grund kann der G-BA in seiner Richtlinie auch entsprechende Regelungen für Versicherte mit Verdacht auf ME/CFS vorsehen. 

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