(...) Diese Ansicht muss man nicht teilen, aber respektieren. Gleichwohl hat der Generalbundesanwalt deutlich gemacht, dass, sollten sich aus dem Ermittlungsverfahren wegen des Handys der Bundeskanzlerin weitere Anhaltspunkte ergeben hinsichtlich der massenhaften Ausspähung und Überwachung, ein weiteres Ermittlungsverfahren folgen kann. (...)
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