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Karl A. Lamers
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Frage von Hans-Peter W. •

Wie denken Sie über die Doppelverbeitragung und Rentenbesteuerung??

Ich habe 50 Jahre gearbeitet, war keinen Tag arbeitslos, habe 50 Jahre einbezahlt und bekomme jetzt als Rente nur 38 % meines letzten Gehaltes.
Deshalb habe ich seit 1992 (privat, also von meinem NETTO) ca. 210.000,00 € in diverse Direktversicherungen, Pensionsversicherungen und Betriebsrentenkassen eingezahlt. während Andere sich Urlaubsreisen gönnten...
NACH meinem Vertragsabschluss wurde 2004 per unrechtmäßigem Gesetz beschlossen, dass auch für diese Altverträge im Rentenfall noch mal Steuern, Sozialabgaben, Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden soll.
Unter diesen Voraussetzungen hätte ich diese Verträge alle nie abgeschlossen, ich habe über 1.200,00 € weniger als bei Vertragsabschluss versprochen.
Wovon soll ich leben?
Wie denken Sie über die Doppelverbeitragung und Rentenbesteuerung??
Werden Sie sich gegen diese Doppelverbeitragung einsetzen?
Ich werde mein Wahlverhalten nach ihrer Antwort ausrichten – in der Hoffnung, dass ich überhaupt Antwort von Ihnen bekomme.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht über das Portal Abgeordnetenwatch zur Frage
Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie Sie wissen, haben wir mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen.

Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch, so wie Sie es ausführen: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten.
Deshalb haben wir mit dem Gesetz eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist: Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von (seit dem 1. Januar 2021) 164,50 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.

Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist finanziell schlicht nicht darstellbar. Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.

Ich bedauere es, dass daher leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Karl A. Lamers