Portrait von Karl A. Lamers
Karl A. Lamers
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karl A. Lamers zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Annelore H. •

Frage an Karl A. Lamers von Annelore H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,

die Bausparkasse Wüstenrot verweigert mir den Bonuszins, weil ich durch die Zinsgutschrift per 31.12.16 über € 99,19 mit € 36,52 angeblich meinen Vertrag überspart habe.
Der Vertrag (Ideal-Bausparvertrag A/R wurde am 31.03.2008 über € 10.000,-- abgeschlossen. Die Verzinsung beträgt 1 % und sollte mit einem Bonus von 2,25 % ausbezahlt werden.
Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Zinsen und die Wohnungsbauprämie nicht auf eine Vollbesparung anzurechnen sind, weil ich darüber in meinen Abschlußunterlagen keinen Hinweis sehe. Außerdem ist es lächerlich angeblich wegen € 36,52 Überzahlung (habe am 27.1.17 die Auszahlung beantragt) mir den Bonus zu verweigern, wenn ich für 9 Jahre Laufzeit nur 1 % Zinsen erhalte. Ich bin 79 Jahre und es sollten Spargroschen für das Alter sein.
Das ist doch eine Schande.
Wie sehen sie eine Chance, daß ich meinen Bonus erhalte?
Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Annelore Hopfe

Portrait von Karl A. Lamers
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hopfe,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. März zu Ihrem Bausparvertrag.

Es ist aus meiner Sicht höchstproblematisch, das Bausparkassen in den vergangenen Monaten immer häufiger lukrative Altverträge gekündigt haben und Sparerinnen und Sparer vor die Tür gesetzt wurden. Es ist richtig, dass die Bausparkassen in der momentanen Niedrigzinsphase Probleme haben, die entsprechenden Renditen für eine hohe Verzinsung zu erwirtschaften. Auch wenn sicherlich nicht alle Altverträge beibehalten werden können (der Bundesgerichtshof hat hier bereits ein Urteil gesprochen) muss ein fairer Umgang mit den Sparerinnen und Sparern erfolgen.

In Ihrem Fall geht es um die nicht erfolgte Ausschüttung des Bonuszinses angesichts einer von der Bausparkasse festgestellten Übersparung des Vertrages. Die Vertragsmodalitäten Ihres im Jahr 2008 abgeschlossenen Vertrages sind mir leider nicht bekannt. Inwiefern der Einbehalt des Bonuszinses durch Ihre Bausparkasse rechtens ist, lässt sich daher aus der Ferne nicht beurteilen.

Ich möchte Sie jedoch dazu ermutigen, sich mit Ihren Unterlagen an die Verbraucherschutzzentrale Heidelberg http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/Heidelberg zu wenden. Dort werden Sie kompetent zu Ihren Rechten als Verbraucher beraten und es kann eine erste Einschätzung vorgenommen werden, inwiefern ein Anrecht auf die Auszahlung des Bonuszinses möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers