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Frage von Roland M. •

Frage an Karin Maag von Roland M. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Maag, die Fragen stelle ich Ihnen als gesundheitspolitische Sprecherin Ihrer Fraktion.
Sie haben in der Stuttgarter Zeitung die Aussage getroffen, dass Sie den Kompromiss der Koalition bei Betriebsrenten künftig die ersten 159 €uro nur noch mit dem halben Beitragssatz zur Krankenversicherung belasten, als "vernünftige Lösung" begrüßen.

(1) Was ist an dieser Regelung vernünftig?
(2) Wollen Sie Frau Maag und die CDU sich künftig nicht mehr dafür einsetzten, dass eine 2004 willkürlich getroffene Entscheidung revidiert wird?
(3) Warum sollten meine Kinder privat vorsorgen, wenn ihnen in späteren Jahren die vertraglichen Konditionen einseitig politisch verändert werden?

Gleichfalls entbehrt Ihre Aussage, dass "hohe Betriebsrenten...mehr dazu beitragen" müssen jeglicher Logik. Unterschiedliche Einkommen (Renten) werden in ihrer Höhe unterschiedlich besteuert.

(4) Weshalb sollte hier nochmals über die Sozialversicherung "nachversteuert" werden? Eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, und nur diese Besteuerung, soll und trägt zum solidarischen Ausgleich bei.
(5) Wie würden Sie sich Frau Maag fühlen, wenn die Politik Ihnen 20% Ihrer Pensionsansprüche wegnehmen würde, um ein Loch in irgendeinem Haushaltstitel zu schließen?

Es ist unsäglich und beispiellos, was seitens der Politik, RotGrün mit Unterstützung der CDU, 2004 beschlossen wurde. Ich habe alle meine Beiträge aus eigenem versteuertem Geld in eine Direktversicherung geleistet. Nun werde ich in der Auszahlungsphase nochmals zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen.

(6) Aus welchem Grund soll diese willkürliche Belastung für die Gemeinschaft von Vorteil sein?

Es ist sicher nachvollziehbar, dass 6 Millionen betroffene Betriebsrentner mit der aktuellen Entscheidung der Koalition nicht einverstanden sind. Ich hoffe und wünsche, dass Sie Frau Maag diese Fragen beantworten. Die Betriebsrentner werden keine Ruhe geben, bis eine erträgliche Lösung gefunden wurde.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank, dass Sie mich wegen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung anschreiben.

Es ist Ihnen ja bekannt, dass Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V seit 2004 beitragspflichtig sind. Wie zugesagt, haben wir daher an einer Lösung gearbeitet, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Dies gilt gerade auch, wenn durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge darüber hinaus gezielte Vorkehrungen für eine gute Rente getroffen wurden.

Wie Sie der Presseberichterstattung entnehmen konnten, haben wir uns in den vergangenen Monaten in intensiven Gesprächen mit der Frage beschäftigt, welche Veränderungen wir gegebenenfalls vornehmen können. Nun konnten wir im Rahmen der Verhandlungen über die Grundrente eine Einigung innerhalb der Koalition erzielen. Diese sieht vor, dass die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt wird. Das heißt, dass auf diesen Betrag keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden. Das halte ich für richtig, weil wir damit alle Betriebsrentner spürbar entlasten.

Damit haben wir eine gute Lösung zur Entlastung aller Betriebsrentner – besonders den Betroffenen mit kleinen Renten - gefunden, die gleichermaßen für alle Generationen von Beitragszahlern verträglich ist. Zugleich finanzieren wir dies seriös aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

In den kommenden Wochen werden wir daran arbeiten, diesen Kompromiss schnellstmöglich in geltendes Recht zu gießen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Maag