(...) meines Wissens erfolgt die Zwangsvollstreckung aufgrund eines Endurteils, eines gerichtlichen protokollierten Vergleichs oder eines Vollstreckungsbescheids aus einem gerichtlichen Mahnverfahren. Insofern sollte bereits sichergestellt sein, dass die Forderungen des Gläubigers berechtigt sind. (...)
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