Kai Dolgner
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Frage von Jan R. •

Das LFischG § 31 verbietet schädigende, betäubende und giftige Mittel anzuwenden. Wie lässt sich die Anwendung des giftigen Angelbleis mit LFischG § 31 in Einklang bringen?

Ihr Parteifreund Marc Timmer SPD UA antworte nicht.

LFischG § 31

Verbotene Fangmethoden

(1) Es ist verboten, beim Fischfang schädigende Mittel, insbesondere künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken, anzuwenden.

PB ist nach GHS als gesundheits­schädlich und umwelt­gefähr­lich eingestuft.

PB lethal concentration LC50, Fisch, 96 Stunden = 0,44–452 mg·l−1.

PB Sehr giftig für aquatische Organismen EU-Verordnung Nr. 1271/2008.

Der tech. Fortsch. der Angelausrüstung war die letzten 20 Jah. berproportional und gleicht evt. min. Nachteile bei Ersatzstoffen zu Blei bei weitem aus.

Es gibt keine Angeltechnik Feedern, Spinning, usw die durch den Einsatz von Ersatzmat. Tungsten, Zink, usw. nicht mehr ausgeübt werden könnte oder erhebliche Nachteile hätte.

Es sind keine Wettbewerbsnachteile zu erwarten. Die deutschen Hersteller sind gut aufgestellt und bieten Ersatzprodukte an, die leider nicht überall erhältlich sind.

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