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Jutta Paulus
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Frage von Sandra B. •

Welche Möglichkeiten haben Bürger*innen oder kleine Initiativen, die EU-Kommission auf Verstöße gegen Art. 12 FFH-Richtlinie aufmerksam zu machen, wenn nationale Behörden untätig bleiben?

Hallo Frau Paulus, im und angrenzend an das FFH-Gebiet 7015-341 „Murg“ in der Kernstadt Rastatt wurden Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Arten wie Mauereidechse (gesichert) und Zauneidechse (möglich) zerstört oder beeinträchtigt – wahrscheinlich auch Tiere verletzt oder getötet. Dies geschah ohne vorherige Kartierung oder Gutachten und ohne Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG.

Art. 12 FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch zu einem strengen Schutzsystem für diese Arten, das insbesondere das Verbot des Tötens sowie die Zerstörung oder Beschädigung ihrer Lebensstätten umfasst.

Trotz mehrfacher Eingaben an Stadt, LRA, RP KA und Umweltministerium BW erfolgte bislang keine wirksame Prüfung. Als Ehrenamtliche einer NABU Ortsgruppe habe ich keine Möglichkeit, Klageverfahren zu führen. Deshalb meine gestellte Frage. Wie können wir es schaffen, dass die streng geschützten Tiere tatsächlich und vorausschauend geschützt werden? Viele Grüße aus Rastatt

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