Liebe Frau Nagel, Was halten Sie von einem AfD - Parteiverbots Prüfverfahren? Liebe Grüße
Es ist extrem wichtig, zum Schutz unserer Demokratie und des vielfältigen Lebens wie wir es schätzen, noch vor September ein Verbotsverfahren der AfD im Bundesrat anzuschieben. Kommt die AfD in Sachsen-Anhalt und/oder Mecklenburg-Vorpommern im September in die Landesregierung, erhält sie im Bundesrat erstmals Sitze.
1. antidemokratische Kräfte lassen sich nicht inhaltlich stellen, auch nicht durch Regierungsversagen. Sie legen nach ihrer Wahl sogar 5-6% zu. Quelle z.B. bei Levitsky/Ziblatt und Heike Klüver.
2. Die AfD äußert offen z.B. auch implizit im Regierungsprogramm in Sachsen-Anhalt, dass sie grundlegende demokratische Strukturen abschaffen will, verstößt gegen die Menschenwürde + das Grundgesetz.
3. Damit Teile der Staatsbürger:innen mit ihrer Unterstützung antidemokratischer Kräfte nicht zur Gefahr für die Demokratie werden, gibt es das Parteiverbotsverfahren.
https://youtu.be/eSgFEpI9ZDQ?si=ovEK464vPalq1JK6
Liebe Paula M..
Die Linke ist auf ihrer Seite. ich auch. Darum streiten wir in zivilgesellschaftlichen Bündnissen und parlamentarisch für die Wahrung der Menschenrechte und Menschenwürde, für demokratische Prinzipien, für Gleichheit, Freiheit und Solidarität und stellen uns der AfD wo es geht entgegen.
Auch darum haben wir als Fraktion im Sächsischen Landtag im vergangenen Jahr beantragt, dass der Freistaat Sachsen sich im Bund für ein Verbotsverfahren einsetzen soll. Hier der Link zum Antrag: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2765&dok_art=Drs&leg_per=8
Klar ist: Einzig das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die AfD verboten gehört. Das Gericht sollte diese Frage aber schnellstens gestellt bekommen. Die AfD ist in Sachsen eine rechtsextreme Partei, diese Tatsache ist gerichtlich erhärtet. Auch außerhalb des Freistaates haben sich die tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass sich die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, zur Gewissheit verdichtet. Was die AfD vertritt, ist mit der Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes unvereinbar.
Entweder also man gibt die grundgesetzliche Garantie der Menschenwürde preis. Oder man nutzt die Schutzmöglichkeit, die das Grundgesetz für solche Fälle vorsieht. Auf ein „aggressiv-kämpferisches“ Vorgehen, gar auf organisierte Gewalt, kommt es nicht an. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist viel weiterentwickelt als es Innenminister behaupten, die weder Mut noch Willen aufbringen.
Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, die ein Verbotsverfahren mit sich bringt. Es lässt demokratie- und menschenfeindliche Einstellungen nicht verschwinden. Es ist natürlich kein „Allheilmittel“. Es geht vielmehr darum, ein verfassungsfeindliches Unternehmen gegen Demokratie und Republik zu stoppen – und Schaden von den zahlreichen Menschen abzuwenden, die sich die AfD als Zielscheibe ausgesucht hat.
Seitdem Friedrich Merz Kanzler ist, wurde die AfD nicht „halbiert“, sondern so groß wie nie. Statt sie inhaltlich zu stellen, haben Teile der Union die AfD nachgeäfft und damit das Original gestärkt. Es ist unglaubwürdig, einerseits die AfD zum „Hauptgegner“ zu erklären, den man – so Merz – „mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln bekämpfen“ will. Denn andererseits schöpft man diese Mittel nicht aus. Stattdessen bekräftigt auch noch die Position der Demokratiefeinde, indem man deren Sprache spricht – Stichwort: „Stadtbild“. Das ist ein politisches Konjunkturprogramm für die extreme Rechte.
Folgerichtig hat leider die CDU unseren Antrag abgelehnt, genau wie ihr Koalitionspartner SPD im Landtag in Sachsen. Mit den Stimmen der AfD hat es dann unterm Strich nicht gereicht.
Seien sie sich aber sicher: Wir werden weitermachen antifaschistisch zu handeln, dazu gehört für uns auch soziale politische Angebote zu machen und den Druck für gegen Ausgrenzung und Diskriminierung aufrecht zu erhalten.
Herzlicher Gruss, Juliane Nagel

