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Julia Post
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Frage von Athina K. •

Nachfrage zu Ihrer Stellungnahme bezüglich Leihmutterschaft – Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft

Sehr geehrte Frau Post,
vielen Dank für Ihre bisherige Stellungnahme. Ich möchte präzisieren: Wie stehen Sie zum Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung?
Der Bericht der Kommission 2024 erwägt eine Legalisierung unter „strengen Auflagen“. Doch § 1591 BGB lehnt jede Form „gespaltener Mutterschaft“ ab, um die Identitätsbildung des Kindes zu schützen. Die Praxis der Eizellspende stufe ich als Kinderhandel ein, da sie das Recht auf biologische Identität massiv verletzt.
Ermöglicht das deutsche Gesetz Ihrer Meinung nach diesen Kindern aktuell ein echtes Wissen über ihre Herkunft, wenn Eizellen im Ausland anonym gekauft werden können? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Kindeswohl (Schutz der Identität) über kommerzielle Interessen gestellt wird?
Forschungen (z.B. vom Verein Spenderkinder e.V. oder das Gutachten WD 3-3000-015/23 des Bundestages) belegen die schweren Identitätskrisen bei fehlender Abstammungskenntnis.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
A. K.

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