Das Neutralitätsgebot der Amtsführung für Präsidiumsmitglieder des Deutschen Bundestages betrifft #allein die Sitzungsleitung im Plenum, nicht hingegen das politische Engagement und Meinungsäußerungen außerhalb des Parlaments
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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