Wie stehen Sie zur Außendarstellung der AHKs als ‚Stimme der deutschen Wirtschaft‘, obwohl sie keine gesetzlich verankerte Vertretungsmacht besitzen? Halten Sie gesetzliche Klarstellungen für nötig?
Die Auslandshandelskammern (AHKs) leisten laut Ihrer Antwort wertvolle Arbeit in der Außenwirtschaftsförderung. Dennoch ist ihre Außendarstellung kritisch zu hinterfragen. Viele AHKs bezeichnen sich selbst als „Stimme der deutschen Wirtschaft“ im jeweiligen Gastland. Diese Formulierung erweckt den Eindruck einer offiziellen Vertretungsmacht oder eines Mandates – obwohl laut AWG und Gesetzen kein gesetzlich verankertes Mandat existiert. AHKs sind rechtlich selbstständige Organisationen mit freiwilliger Mitgliedschaft und erhalten projektbezogene Förderung. Eine solche Selbstdarstellung ist irreführend sein und untergräbt die Glaubwürdigkeit anderer außenwirtschaftlicher Akteure (Verbände, Unternehmen). Zudem besteht die Gefahr, dass der Eindruck staatlicher Exklusivität entsteht, wo keine besteht. Deshalb ist eine politische Klärung nötig: zur Stärkung der Transparenz, zur Wahrung demokratischer Vielfalt und um irreführender Kommunikation mit staatlicher Unterstützung entgegenzuwirken.