Untergraben Sie mit Ihrer Sitzungsleitung die für eine Demokratie notwendige und vom Grungesetz ausdrücklich gewünschte freie Rede im Bundestag?
Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin Klöckner,
das Grundgesetz schützt durch die Indemnität (Art. 46 Abs. 1 GG) die weitgehend freie Rede im Bundestag ausdrücklich und bewusst, weil es diese für unerlässlich für eine funktionierende Demokratie erachtet. Eine möglichst ungeschmälerte parlamentarische Redefreiheit ist also der erklärte Wille unserer Verfassung.
In der Praxis erteilen Sie und die Vizepräsidenten Ordnungsrufe gegen Abgeordnete der AfD, unter anderem für Äußerungen wie „Lügner“ oder „Kartellparteien“, die im Vergleich zu dem Vorwurf von Bundeskanzler Merz, die AfD plane „ethnische Säuberungen“, nahezu harmlos erscheinen.
Meiner Meinung nach untergraben Sie damit faktisch das ausdrückliche Ziel des Grundgesetzes, indem Sie die vom GG gewollte freie parlamentarische Rede systematisch (und einseitig) einschränken.
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme.
