Sind Sie, wie die Mehrheit der ehemaligen Ostdeutschen dafür, daß jede Frau über einen Schwangerschaftsabbruch und damit über ihren Körper selber bestimmen können muß
Sehr geehrte Frau M.,
danke für Ihre Anfrage an die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner.
Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, ist das Ergebnis eines mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses. Dieser Kompromiss berücksichtigt sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Kindes.
Mit freundlichen Grüßen
Team Julia Klöckner MdB