Portrait von Julia Klöckner
Julia Klöckner
CDU
92 %
122 / 132 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Frank S. •

Sehr geehrte Frau Klöckner, warum hat sich der Bundestag zu Beginn der Legislaturperiode eine Gehaltserhöhung von 600 € genehmigt?

Unsere Abgeordneten werden richtigerweise gut bezahlt.
Aber ohne zusätzliche Verpflichtungen sich 600€ zu genehmigen, empfinde ich als maßlos und unverschämt.
Warum also?
Mit freundlichen Grüßen
Frank S., Tauberbischofsheim

Portrait von Julia Klöckner
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Abgeordnete werden aus Steuergeldern bezahlt. Wenn es um Diäten für Bundestagsmitglieder geht, ist die kritische Begleitung durch die Öffentlichkeit deshalb richtig und wichtig. 

Über die Diäten wird nicht „frei Hand“ entschieden. Vielmehr gelten die Bezüge von einfachen Richterinnen und Richtern an einem obersten Bundesgericht als Richtgröße. Seit der Änderung des Abgeordnetengesetzes 2014 ist die Entwicklung der Diäten an den Nominallohnindex gekoppelt, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Dieser Index bildet den durchschnittlichen Anstieg von Löhnen und Gehältern der abhängig Beschäftigten in Deutschland ab. Jedes Jahr im Juli werden die Diäten angepasst – und zwar im selben Maße, wie sich die Löhne entwickelt haben. Deshalb stiegen die Abgeordnetenbezüge in diesem Jahr um 5,4 Prozent. 

Das bedeutet umgekehrt auch: Sinken die Löhne, sinken die Diäten. Als der Nominallohnindex 2021 wegen der Corona-Krise erstmals seit vielen Jahren gesunken war, fielen auch die Bezüge der Abgeordneten entsprechend niedriger aus. 

Parlamentarier sind die einzige „Berufsgruppe“, die über die Höhe und Modalitäten ihrer Bezahlung selbst per Gesetz befinden muss. Sie können die Entscheidung nicht an eine andere Stelle delegieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem „Diätenurteil“ vom 5. November 1975 (BVerfGE 40, 296) festgelegt. Damit geht zugleich einher, dass der Beschluss öffentlich getroffen werden muss. Die Entscheidung der Abgeordneten über ihre Diäten soll nachvollziehbar sein.

Dem trägt die gesetzliche Kopplung der Diätenanpassung an die Lohnentwicklung Rechnung. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird jedes Jahr in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht und ist somit für alle einsehbar.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Herzliche Grüße

Julia Klöckner

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Julia Klöckner
Julia Klöckner
CDU